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Gewaltschutz

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen, ist in der Gesellschaft und der Öffentlichkeit ein Tabuthema. Und das, obwohl jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16 bis 85 Jahren mindestens einmal körperliche oder sexuelle Übergriffe durch einen Partner erlebt und erfahren hat. Häusliche Gewalt findet in allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen statt.

Schutz der Betroffenen durch das Gewaltschutzgesetz

Auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes können gegen den gewalttätigen Partner Verbote wie ein Näherungs- oder Kontaktverbot ausgesprochen werden. Bei gemeinsam lebenden Partnern – auch Eheleuten – ist eine gerichtliche Wohnungszuweisung möglich. Während die Opfer von häuslicher Gewalt früher gezwungen waren, die gemeinsame Wohnung zu verlassen, kann heute die Überlassung der Ehewohnung beantragt werden. Der im Gewaltschutzgesetz verankerte Grundsatz lautet heute „Täter geht, Opfer bleibt“.

Wurden Sie Opfer häuslicher Gewalt und möchten sich dagegen zur Wehr setzen, dann muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Gewaltvorfall ein Antrag an das zuständige Familiengericht gestellt werden. Die Tatsachen, wegen denen der Antrag gestellt wird (also das Gewaltereignis) müssen dabei vom Antragsteller an Eides statt versichert werden. Diese eidesstattliche Versicherung erarbeiten Sie im Rahmen des Beratungsgespräches in meiner Kanzlei. Ist der Antrag ausreichend glaubhaft begründet, dann erlässt das Gericht in den meisten Fällen ohne eine vorherige Anhörung der Parteien schriftlich und innerhalb von wenigen Tagen die beantragte Gewaltschutzverfügung.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fällen häuslicher Gewalt kurzfristig für ein Beratungsgespräch zur Verfügung und zeige Ihnen als Ihre Anwältin für Familienrecht Wege aus der Gewaltsituation.

Verteidigung gegen Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz

Sollten Sie zu unrecht eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erhalten haben, so stehe ich Ihnen gerne bei der Verteidigung Ihrer Rechte zur Seite. Da in diesen Fällen oft auch der Vorwurf begangener Straftaten im Raum steht kooperiere ich hier eng mit meinem Kanzleikollegen, Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, welcher auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert ist. In diesen Fällen werde ich mit Ihnen gemeinsam eine sogenannte Gegenglaubhaftmachung an das Familiengericht entwerfen und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen, in welcher die Argumente zur Verteidigung gegen den Gewaltschutzantrag vorgebracht werden können.

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